Ratgeber

Zahlt die Pflegekasse den Seniorenumzug?

Auf einen Blick

Ja. Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Umzug in eine barrierefreie, ebenerdige oder pflegegerechte Wohnung kann eine solche Maßnahme sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € erhöhen.

PflegegradZuschuss der PflegekasseRechtsgrundlageVoraussetzung
Pflegegrad 1bis 4.180 €§ 40 SGB XIAnerkannter Pflegegrad · Antrag & Bewilligung vor dem Umzug
Pflegegrad 2bis 4.180 €
Pflegegrad 3bis 4.180 €
Pflegegrad 4bis 4.180 €
Pflegegrad 5bis 4.180 €
Mehrere Anspruchsberechtigte im Haushaltbis 16.720 €Gemeinsame Maßnahme (bis zu 4 Personen × 4.180 €)

Stand: 2026. Die Zuschusshöhe ist für alle Pflegegrade gleich. Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Angaben ohne Gewähr.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich
  • oder er stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
  • Antrag und Bewilligung vor dem Umzug

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Der häufigste und teuerste Fehler ist, zuerst umzuziehen und danach den Antrag zu stellen. Ein bereits durchgeführter Umzug wird in der Regel nicht nachträglich bezuschusst. Deshalb übernehmen wir den Antrag frühzeitig: Wir formulieren die pflegefachliche Begründung und erstellen einen Kostenvoranschlag nach § 40 SGB XI, der der Prüfung standhält.

Direkte Abrechnung – kein Eigenanteil in Vorleistung

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen: Nach der Bewilligung rechnen wir den Zuschuss im bewilligten Rahmen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei anerkanntem Pflegegrad bleibt für Sie deshalb oft kein oder nur ein geringer Eigenanteil. Was darüber hinausgeht, nennen wir Ihnen vorab transparent als Festpreis – ohne versteckte Kosten.

Wir übernehmen das für Sie: Beratung, bei Pflegegrad den Antrag und den kompletten Umzug – kostenlose Erstberatung.

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